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   VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19.KS   

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VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19.KS (https://dejure.org/2019,43493)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.12.2019 - 3 L 2662/19.KS (https://dejure.org/2019,43493)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - 3 L 2662/19.KS (https://dejure.org/2019,43493)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1988 - 15 A 188/86
    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Dies ist ganz regelmäßig der Fall, wenn mit dem Hausverbot die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Amtsbetriebs erreicht werden soll (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; Sodan/Ziekow VwGO, § 40 Rdnr. 388 f.).

    Dient die Ausübung des Hausrechts der Abwendung der Störung des Dienstbetriebs einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung, die öffentlich-rechtlich organisiert ist, ist der Erlass des Hausverbots allein dem öffentlichen Recht zuzuordnen und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; vgl. zu Hausverboten bei Störungen im Schulbetrieb allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, juris-Rdnr. 3 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 -, juris-Rdnr. 32 f.; VG Aachen, Urteil vom 25.04.2008 - 9 K 1428/06 -, juris-Rdnr.23 f.).

  • BSG, 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Umstritten ist lediglich, ob diese Rechtstreitigkeiten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit oder der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit zuzuordnen sind (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 Rdnr. 74 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R -, juris-Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 19 B 1473/05

    Hausrecht in Schulen

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Dient die Ausübung des Hausrechts der Abwendung der Störung des Dienstbetriebs einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung, die öffentlich-rechtlich organisiert ist, ist der Erlass des Hausverbots allein dem öffentlichen Recht zuzuordnen und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; vgl. zu Hausverboten bei Störungen im Schulbetrieb allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, juris-Rdnr. 3 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 -, juris-Rdnr. 32 f.; VG Aachen, Urteil vom 25.04.2008 - 9 K 1428/06 -, juris-Rdnr.23 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09

    Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Da eine faktische Vollziehung des Hausverbots zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohne weiteres rechtswidrig ist, ist von der Kammer anders als sonst in Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eine Abwägung zwischen dem Vollzugsinteresse der Behörde und dem Aussetzungsinteresse nicht vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09 -, juris-Rdnr. 5).
  • VGH Bayern, 23.06.2003 - 7 CE 03.1294

    Benützung der Universitätsbibliothek, Hausverbot wegen ungebührlichen Verhaltens,

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Der Klarstellung halber und ohne dass es im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich noch darauf ankäme weist die Kammer darauf hin, dass die für ein Hausverbot der vorliegenden Art an Schulen in Hessen maßgeblichen Normen, nämlich §§ 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, 90 Abs. 1 Satz 3 HSchulG i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 04.11.2011 (ABl. S. 870) sowohl eine abschließende Zuständigkeitsregelung als auch eine Befugnisnorm enthalten (vgl. zum Hausverbot im Hochschulbereich Bay. VGH, Beschluss vom 23.06.2002 - 7 CE 03.1294 -, juris-Rdnr.14).
  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Dient die Ausübung des Hausrechts der Abwendung der Störung des Dienstbetriebs einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung, die öffentlich-rechtlich organisiert ist, ist der Erlass des Hausverbots allein dem öffentlichen Recht zuzuordnen und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; vgl. zu Hausverboten bei Störungen im Schulbetrieb allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, juris-Rdnr. 3 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 -, juris-Rdnr. 32 f.; VG Aachen, Urteil vom 25.04.2008 - 9 K 1428/06 -, juris-Rdnr.23 f.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 C 36.82
    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Da der Antragsgegner erkennbar davon ausgeht, dass der vom Antragsteller eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und er weitergehend sogar der Auffassung ist, dieser sei in Ermangelung eines Verwaltungsaktes schon gar nicht zulässig, ist aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO allein dieser Antrag geeignet, um hinreichenden Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36/82 -, juris-Rdnr. 8).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 7 B 27.86

    Rechtsweg - Hausverbot - Kirchlicher Kindergarten

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    In vergleichbarer Weise ist bei einem privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnis eines Kindergartens ein Hausverbot im Einklang mit dem zivilrechtlich ausgestalteten Zutrittsrecht als dem Privatrecht unterworfen angesehen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.1986 - 7 B 27/86 -, juris-Rdnr. 3).
  • VG Aachen, 25.04.2008 - 9 K 1428/06

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Relevanz einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Dient die Ausübung des Hausrechts der Abwendung der Störung des Dienstbetriebs einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung, die öffentlich-rechtlich organisiert ist, ist der Erlass des Hausverbots allein dem öffentlichen Recht zuzuordnen und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; vgl. zu Hausverboten bei Störungen im Schulbetrieb allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, juris-Rdnr. 3 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 -, juris-Rdnr. 32 f.; VG Aachen, Urteil vom 25.04.2008 - 9 K 1428/06 -, juris-Rdnr.23 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94

    Erteilung eines Hausverbotes nach einer Kündigung - Rechtsweg

    Auszug aus VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19
    Auch wurde in der Rechtsprechung das Vorliegen eines privatrechtlichen Hausverbots und damit die Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte dann angenommen, wenn das Hausverbot flankierend zu einer zugleich ergangenen Kündigung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses erlassen wurde (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.1994 - 9 S 1126/94 -, juris-Rdnr. 2).
  • VG Kassel, 14.02.2020 - 3 L 120/20

    Hausverbot an staatlicher Schule

    Weiterhin wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 L 2662/19.KS und 3 K 3152/19.KS Bezug genommen.

    Wie die Kammer, ohne dass es in dem früheren Verfahren 3 L 2662/19.KS entscheidungserheblich darauf angekommen wäre, schon in dem Beschluss vom 02.12.2019 ausgeführt hat, enthalten die für ein Hausverbot der vorliegenden Art an Schulen in Hessen maßgeblichen Normen, nämlich die §§ 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, 90 Abs. 1 Satz 3 HSchulG i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 04.11.2011 (ABl. S. 870) sowohl eine abschließende Zuständigkeitsregelung als auch eine Befugnisnorm (vgl. zum Hausverbot im Hochschulbereich Bay. VGH, Beschluss vom 23.06.2002 - 7 CE 03.1294 -, juris-Rdnr.14).

  • VG Frankfurt/Main, 04.04.2023 - 5 K 2493/22

    Zu rechtswidrigenden Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots

    Es handelt sich vorliegend insbesondere um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, weil das von einem Träger öffentlicher Verwaltung verhängte Hausverbot im Regelfall - und so auch hier - der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung dienen soll und seine Rechtsnatur daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 16 E 174/11 -, juris Rn. 3 f.; VG Kassel, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 3 L 2662/19 -, juris Rn. 12; zu Ausnahmen vgl. Kalscheuer/Jacobsen, NVwZ 2020, 370 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.07.2020 - 7 B 642/20
    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Dezember 2019 im Verfahren 3 L 2662/19.KS - berichtigt durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2019 - wurde dem Eilrechtsschutzantrag stattgegeben und festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers vom 17. September 2019 gegen das erlassene Hausverbot vom 12. September 2019 aufschiebende Wirkung habe.
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